Brandschutztechnische Stellungnahme

Einzelfallbetrachtung / Bestandsanalyse / Machbarkeitsstudie

Zum Nachweis des Brandschutzes sind grundsätzlich ein Brandschutzkonzept oder ein Brandschutznachweis die erste Wahl. Doch für jede Regel gibt es eine Ausnahme. Nicht selten sind Bauvorhaben geringeren Umfangs bzw. Teilmaßnahmen geplant, welche dennoch genehmigungspflichtig sind. In einem engen Austausch mit der genehmigenden Behörde und ggf. der Feuerwehr kann auf ein umfangreiches Gesamtkonzept verzichtet werden. In einer Brandschutztechnischen Stellungnahme kann dann die geplante Maßnahme bewertet werden, was dem Gesamtaufwand des Projektes gerecht wird.

Um diese notwendigen Abstimmungen führen zu können und Ihr Projekt in die richtige Richtung zu leiten, empfiehlt es sich die Brandschutzplanung frühzeitig in den Projektablauf einzubinden.

Welche Sachverhalte werden in einer Stellungnahme behandelt?

Die Brandschutztechnische Stellungnahme ersetzt kein ganzheitliches Brandschutzkonzept und soll dieses auch nicht. Eine Stellungnahme ist für Einzelfallbetrachtungen geeignet, die sich ohne vollumfängliche Kenntnisse des Gesamtobjektes abschließend bewerten lassen.

Sind Änderungen am zweiten Rettungsweg über das Gerät der Feuerwehr geplant, kann eine Stellungnahme sich mit dem Nachweis der Rettungswege befassen. Es kann geprüft werden, ob ein Hubrettungsgerät bei der zuständigen Feuerwehr verfügbar ist, ob ausreichende Aufstellflächen vorhanden sind, die vorhandene oder geplante Personenzahl nicht zu hoch ist und ob die anleiterbare Stelle geeignet ist.

Auch Fragestellungen zu einzelnen Bauteilen und Baustoffen sind möglich, wie die Beurteilung von Brandwänden, das Brandverhalten von Dämmstoffen an der Außenwand, und vieles mehr …

Machbarkeitsstudie im Brandschutz

Das Brandschutzkonzept ist im Sinne der Bauvorlageverordnung ein Begriff im Genehmigungsverfahren. Bei der Bewertung eines Objekts im Bestand, ohne Absicht einer genehmigungspflichtigen Erweiterung / Änderung, kann ebenfalls eine Brandschutztechnische Stellungnahme als Bewertung des Ist-Zustandes erstellt werden.

Eine Stellungnahme eignet sich auch in Form einer Machbarkeitsstudie bei geplanten Nutzungsänderungen oder Umbauten an einem Objekt und ist damit insbesondere für Investoren gutes Mittel um bereits vor einem Kauf über erforderliche Brandschutzmaßnahmen informiert zu sein. Mögliche Zusatzkosten können so bereits früh erkannt werden.

Stellungnahmen

(Brandschutztechnisch)
Honorar variiert nach Sachverhalt
  • Einzelfallbetrachtungen
  • Machbarkeitsstudien
  • Bestandsbewertungen

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