Bemessung des Löschwasserbedarfs
Nach DVGW Arbeitsblatt W405
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. hat mit seiner Technischen Regel Arbeitsblatt W 405 die Grundlage zur Bemessung des Löschwasserbedarfs veröffentlicht.
Demnach orientiert sich der Wasserbedarf eines Objekts im Wesentlichen an seiner Zahl der Vollgeschosse, der Geschossflächenzahl und der unterschiedlichen Gefahr der Brandausbreitung. Auch die bauliche Nutzung ist ein maßgebender Faktor, welcher mit der Ausweisung des entsprechenden Gebiets als Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet und Industriegebiet berücksichtigt wird. In Industriegebieten, bei einer großen Gefahr der Brandausbreitung (z. B. weiche Bedachung) und bei einer Anzahl von mehr als drei Vollgeschossen ist der Löschwasserbedarf am höchsten. Grundsätzlich bewegen sich die Werte des erforderlichen Löschwassers zwischen 48 m³/h und 192 m³/h, über einen Zeitraum von mindestens zwei Stunden. In ausgedehnten Industriebauten können weit höhere Werte auftreten.
Was ist der Löschwassernachweis im Brandschutz?
Die Versorgung mit ausreichend Löschwasser ist grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen Gemeinde. In den letzten Jahren haben die Gemeinden diese Aufgabe vermehrt an öffentliche Wasserversorger ausgelagert. Für den Nachweis von ausreichend Löschwasser sind unerschöpfliche Wasserquellen im Umkreis von nicht mehr als 300 m anzusetzen. Sofern kein ständig wasserführendes Gewässer angesetzt werden kann oder soll, wird der öffentliche Wasserversorger auf Anfrage vor Ort Druck- und Durchflussmengen an mehreren Entnahmestellen (Unter- / Überflurhydranten) messen und bescheinigen. Diese Bescheinigung entspricht einem Löschwassernachweis.
Löschwasserquellen und Löschwasserentnahme
Grundsätzlich existieren verschiedene Quellen zur Entnahme des Löschwassers. Diese sind z. B. die öffentliche Wasserversorgung, ständig wasserführende Gewässer sowie entsprechend angelegte Löschwasserteiche oder Brunnen. Ergänzend wird im Einsatzfall auch Löschwasser aus den Einsatzfahrzeugen entnommen. Da dieses Löschwasser jedoch stark begrenzt ist, ist es nicht im Rahmen des Löschwassernachweises anzusetzen. Das Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung wird über Unter- bzw. Überflurhydranten auf der öffentlichen Verkehrsfläche entnommen und kann auch innerhalb des Gebäudekreislaufs an Wandhydranten und nassen Steigleitungen entnommen werden.
Löschwassernachweis
(DVGW Arbeitsblatt W405)-
Bestimmung des Löschwasserbedarfs
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Ansatz ggf. vorhandener Löschwasserquellen
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Anfrage beim öffentlichen Wasserversorger