Leistungsphasen nach AHO

Regelleistungen
Optionale Leistungen

LP 1 - Grundlagenermittlung

  • Klären der Aufgabenstellung und des Planungsumfangs Klären, inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind und Festlegen der Aufgabenverteilung
  • Zusammenstellen der Ergebnisse

LP 2 - Vorplanung

  • Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiellen Anforderungen auf Grund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes sowie eventuell beanspruchte Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften
  • Erarbeiten der Grundzüge des Brandschutznachweises einschließlich Möglichkeiten beim abwehrenden Brandschutz und Grundlagen für die anlagentechnischen Maßnahmen
  • Erstellen von Brandschutzskizzen zur Visualisierung der baulichen Maßnahme und des anlagentechnischen Konzeptes Stichpunkthaftes
  • Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse

LP 3 - Entwurfsplanung

  • Erarbeiten des Brandschutznachweises ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen
  • Konkretisieren von allen objektspezifischen Brandschutzanforderungen
  • Mitwirkung bei Abstimmungen mit Behörden, Abstimmung mit Brandschutzdienststelle und/ oder Feuerwehr
  • Zusammenstellung wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen Erläuterungsberichtes zum Stand der Entwurfsplanung

LP 4 - Genehmigungsplanung

  • Erarbeiten des Erläuterungsberichtes gemäß der jeweiligen geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften mit Darstellung
    • der Rechtsgrundlage, die der Planung zugrunde liegt
    • des Brandschutznachweises mit den baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Maßnahmen
    • der Erfordernisse zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes
  • Brandschutzpläne als Visualisierung der baulichen Maßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes
  • Begründung von Abweichungen
  • Zusammenstellen der Unterlagen

LP 5 - Ausführungsplanung

  • Prüfen der Baugenehmigung auf einen gegebenenfalls gebotenen Widerspruch bezogen auf den Brandschutznachweis
  • Beraten der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutznachweises bzw. der Fortschreibung durch die Genehmigung
  • Erstellen einer Brandfallsteuertabelle
  • Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen
  • Mitwirken bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation
  • Prüfen, in wie weit genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind
  • Zusammenstellung der Ergebnisse

LP 6 - Vorbereitung der Vergabe

  • Keine

LP 7 - Mitwirkung bei der Vergabe

  • Keine

LP 8 - Objektüberwachung / Bauüberwachung

  • Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutznachweiseinschließlich der Auflagen der Genehmigung an bis zu 3 Begehungseinheiten
  • Kontrolle der vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz
  • Prüfen der Plausibilität der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/ Begehungen und Teilnahme daran
  • Erstellung eines Statusberichtes einschließlich Bewertung der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme

LP 9 - Dokumentation

  • Keine

 

LP 1 - Grundlagenermittlung

  • Bestandserfassung vor Ort
  • Auswerten von übergebenen Bauakten

LP 2 - Vorplanung

  • Qualitative Analyse der vorgesehenen Nutzung hinsichtlich besonderer Brand- und Explosionsgefahren oder Wassergefährdungsklassen
  • Erarbeiten eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen
  • Erarbeiten eines Evakuierungskonzeptes für spezielle Fragestellungen
  • Ermittlung von Brandlasten vor Ort
  • Auswertung von übergebenen Listen/ Sicherheitsdatenblättern zu brennbaren Flüssigkeiten oder Gefahrstoffen
  • Abgleich mit den Vorschriften des Arbeitsschutzes zur Auslegung der Rettungswege
  • Teilnehmen an Besprechungen an denen der Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird

LP 3 - Entwurfsplanung

  • Festlegung der maßgebenden Brandszenarien und numerische Brandsimulation oder qualitative Analysen
  • Erarbeitung eines Evakuierungskonzeptes auf Basis ingenieurmäßiger Methoden

LP 4 - Genehmigungsplanung

  • Überprüfen sämtlicher Bauvorlagen auf zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht
  • Fortschreiben des prinzipiell genehmigungsfähigen Brandschutznachweises um die Ergebnisse der Vorprüfung der Bauaufsichtsbehörden oder Forderungen Prüfsachverständigen/ Prüfingenieurs

LP 5 - Ausführungsplanung

  • Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes
  • Mitwirken bei dem Erstellen einer gesonderten Bauvorlage zur Lüftungsanlage („Lüftungsgesuch“)
  • Prüfen von Funktionsbeschreibung des anlagentechnischen Brandschutzes
  • Mitwirkung bei der Einholung von Zustimmung im Einzelfall
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes
  • Mitwirkung bei dem Erstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
  • Planung der Ausstattung mit Feuerlöschern

LP 6 - Vorbereitung der Vergabe

  • Beraten der Objekt-/und Fachplaner bei der Erstellung der brandschutztechnischen Teile der Leistungsverzeichnisse
  • Prüfen von definierten brandschutztechnischen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis
  • Mitwirkung bei der Anfertigung von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

LP 7 - Mitwirken bei der Vergabe

  • Beraten der Objekt-/und Fachplaner bei der Auswertung der brandschutztechnischen Teile der Leistungsverzeichnisse

LP 8 - Objektüberwachung / Bauüberwachung

  • Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige Kontrolle und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen
  • Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln
  • Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung für die Baustelle
  • Mitwirken bei der Prüfung der Steuermatrix

LP 9 - Dokumentation

  • Aktualisierung des Erläuterungsberichts und der Brandschutzpläne
  • Mitwirken bei der Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellter Mängel
  • Erstellen oder Prüfen von Feuerwehrplänen
  • Erstellen oder Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Brandschutzordnung, des Betriebshandbuches, des Alarm- und Gefahrenabwehrplanes

Angaben gemäß Heft 17 Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz der AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.), Stand Dezember 2022. Alle Angaben ohne Gewähr.

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