Leistungsbild und Kosten im Brandschutz

Welche Brandschutz-Leistungen erhalte ich?

Für das Leistungsbild und die Honorierung der Brandschutzplanung wurde von der AHO-Fachkommission „Brandschutz“(*) das Heft Nr. 17 Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz mit Stand vom Dezember 2022 erarbeitet.

Im Heft Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz der AHO ist das Leistungsbild der Brandschutzplanung über die Leistungsphasen (1-8) festgelegt und in die Regelleistungen sowie Optionale Leistungen unterteilt.

Der Leistungsumfang richtet sich individuell nach dem jeweiligen Vorhaben und kann dabei die nachfolgenden Leistungsphasen umfassen:

  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung
  3. Entwurfsplanung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereiten der Vergabe
  7. Mitwirken bei der Vergabe
  8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)


(* Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.)

Was kostet die Brandschutzplanung?

Im Heft Leistungen für bauordnungsrechtlichen Brandschutz der AHO ist auch die Honorierung der Brandschutzplanung über die Leistungsphasen (1-8) festgelegt.

Das Honorar für Grundleistungen bemisst sich maßgeblich auf Basis von drei Faktoren:

  • Grundfläche,
  • Nutzung,
  • Schwierigkeit (projekt- und teilflächenbezogen).


Wenn diese Faktoren bekannt sind, ist das Honorar weiterhin von dem gewünschten Leistungsumfang abhängig. Wird eine Beratung von der Grundlagenermittlung (LP1) bis zur Objektüberwachung (LP8) als Grundleistung erforderlich, so fallen 100 % des Honorars im Sinne der AHO an. Sind dagegen lediglich eine Beratung beispielsweise in der Genehmigungsphase (LP4) oder Bauüberwachung (LP8) gewünscht, so fällt das Honorar entsprechend anteilig an (15 % bzw. 32 %).    

Ausgenommen von der Kalkulation nach AHO sind die optionalen Leistungen, wie z. B. beim Vorbereiten und Mitwirken der Vergabe (LP6/7). Wichtiger Hinweis: Das Heft Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz der AHO dient als unverbindliche Honorierungsempfehlung und Praxishilfe. Es können somit individuelle Vereinbarungen, projekt- und aufgabenbezogen, getroffen werden.

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Sicherheitsinteresse vs. Wahrnehmung

Die meisten Menschen werden ihr Sicherheitsinteresse in Gebäuden, in denen sie täglich leben, voraussichtlich als hoch angeben. Dem gegenüber steht oft eine widersprüchliche Wahrnehmung des Brandschutzes als notwendiges Übel. Dabei kann Brandschutz, neben der Gewährleistung eines ausreichenden Sicherheitsniveaus in unseren Gebäuden, noch viel mehr leisten. So können Sachwerte und Kulturgüter, aber auch Produktionsabläufe geschützt werden. Ein schutzzielorientierter Ansatz kann Ihren individuellen Nutzeranforderungen mit gleichwertigen Lösungen gerecht werden und ist spätestens beim Thema Bestandsschutz auch noch nachhaltig und damit kosteneffizient.

Die Brandschutzplanung sollte frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden werden, um Fehlplanungen vorzubeugen. In der späteren Umsetzung empfiehlt sich eine Bauüberwachung, welche die konforme Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen betreut.

Gute Brandschutzplanung kostet. Fehlplanungen und die Ausbesserung von Mängeln kosten wesentlich mehr.

Leistungen Brandschutz

Leistungsbild gem. AHO Heft Nr. 17
Honorar variiert nach Objektgröße & Nutzung
  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Vorbereiten der Vergabe
  • Mitwirken bei der Vergabe
  • Objektüberwachung / Bauüberwachung
  • Objektbetreuung
Leistungsphase 1-9

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