Technischen Anforderungen, die an Tragbare Feuerlöscher gestellt werden, sind in der DIN EN 3 festgelegt.
Wann Feuerlöscher in einem Gebäude erforderlich sind, regeln die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände). Wenn Ihr Objekt keine Arbeitsstätte ist, können sich Anforderungen auch aus den Sonderbauvorschriften ableiten. Neben dem Erfordernis von Handfeuerlöschern können sich auch weitergehende Anforderungen an Wandhydranten zur Selbsthilfe (S) oder für die Feuerwehr (F) ergeben. Dabei können diese, unter gewissen Voraussetzungen, in der Bemessung der Handfeuerlöscher mit angesetzt werden.
Feuerlöscher müssen gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sein und sollten in einer Laufweglänge von nicht mehr als 20 m aufgestellt werden. Müssen Feuerlöscher im Außenbereich aufgestellt werden, so sind frostsichere Ausführungen zu wählen.
Entsprechend Ihrer Eignung werden Feuerlöscher in vier (fünf) Brandklassen unterteilt:
A
Handfeuerlöscher der Brandklasse A sind für feste Stoffe wie Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle und Autoreifen geeignet. In Nutzungen wie Büros und Schulungsräumen ist diese Brandklasse geeignet.
B
Die Brandklasse B ist für flüssige oder flüssig werdende Stoffe wie Benzin, Öle, Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse und Teer geeignet. In Industriegebäuden mit entsprechend gelagerten Materialien oder im Bereich von Ölheizungen ist diese Brandklasse geeignet.
C
Bei Bränden von Gasen wie Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen und Erdgas sind Feuerlöscher der Brandklasse C geeignet. Sie können entsprechend im Bereich von Gas-Heizungen aufgestellt werden.
D
Die Brandklasse D ist für Metalle wie Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen geeignet. In Industriegebäuden mit entsprechend gelagerten Stoffen können diese Feuerlöscher zum Einsatz kommen.
(E)
Die Brandklasse E existiert heute nicht mehr. Sie kennzeichnete ehemals für Niederspannungsanlagen (unter 1 kV) geeignete Feuerlöscher. Heute sind alle Feuerlöscher bei Einhaltung des aufgedruckten Sicherheitsabstandes (i.d.R. mindestens 1 m) für die Bekämpfung von Bränden bei Niederspannungsanlagen geeignet.
F
Bei Fettbränden kommen Feuerlöscher der Brandklasse F zum Einsatz. Insbesondere im Küchenbereich sind diese Feuerlöscher geeignet.
Wieviele Feuerlöscher Sie in Ihrem Betrieb benötigen, richtet sich nach dem
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände) ist hierzu eine Hilfsgröße in Form der Löschmitteleinheiten (LE) festgehalten.
Für eine Grundausstattung sind bis 50 m² mindestens 6 Löschmitteleinheiten vorzusehen. Je 100 m² Grundfläche (100 m² bis 1.000 m²) sind zusätzlich 3 LE erforderlich. Ab 1.000 m² werden je weitere 250 m² Grundfläche zusätzlich 6 LE benötigt.
Sind Wandhydranten vorhanden oder geplant, können diese unter gewissen Voraussetzungen in der Bemessung der Löschmitteleinheiten berücksichtigt werden. Weist das Objekt eine erhöhte Brandgefährdung auf, werden weitergehende Maßnahmen wie beispielsweise die Erhöhung der Anzahl der Feuerlöscher oder anlagentechnische Maßnahmen erforderlich.
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