Zur Visualisierung der Maßnahmen aus Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen sind spezielle Pläne erforderlich: Brandschutzpläne. Für Brandschutzpläne existieren derzeit noch keine einheitlichen Vorgaben wie sie über die DIN 14095 bei Feuerwehrplänen oder über die DIN ISO 23601 bei Flucht- und Rettungsplänen existieren. Aus diesem Grund wird bei Brandschutzplänen kein einheitlicher Maßstab und auch keine einheitliche Farb- oder Symbolwahl verwendet. Heute gibt es bereits erste Versuche die Gestaltung von Brandschutzplänen einem übergreifenden Standard anzupassen, so z. B. über das VDI 3819 Blatt 4 (Entwurf).
Brandschutzpläne basieren auf den Plänen der Architektur. Je nach Komplexität des Projekts kommen zur Darstellung von Grundrissen auch Schnitte, Ansichten und Lagepläne hinzu.
In einem Brandschutzplan werden die Brandschutzmaßnahmen visualisiert. Es werden die Rettungswege in Form der notwendigen Treppenräume und notwendigen Flure dargestellt. Auch die Rettungsweglängen und -breiten können aufgezeigt werden. Die Bauteile mit Anforderungen an den raumabschließenden Feuerwiderstand werden farbig gekennzeichnet. In Abgrenzung hierzu sind die Bauteile mit Anforderungen ausschließlich an den tragenden und/oder aussteifenden Feuerwiderstand nicht Inhalt der Brandschutzpläne, da diese Bauteile Bestandteil des Standsicherheitsnachweises (Tragwerksplaner) sind. Besondere Anlagentechnik und brandschutztechnische Anforderungen an Türen werden mit Symbolen gekennzeichnet. Bei mehreren Nutzungseinheiten oder Teilbereichen, die für die brandschutztechnische Bewertung relevant sind, ist es zielführend auch diese Bereiche hervorzuheben.
Ohne einheitliche Vorgaben unterliegt die Gestaltung von Brandschutzplänen derzeit noch den Ansprüchen der genehmigenden Stelle, Feuerwehr oder dem Bauherrn. Auch die Stadt Braunschweig hat mit ihrer Gestaltungsrichtlinie für Brandschutzpläne VB-INFO Nr. 14-01 (2017) eigene Vorgaben bekannt gegeben. Dabei sollen die erstellten Brandschutzpläne nicht nur im Genehmigungsverfahren, sondern auch bei Brandverhütungsschauen durch die Feuerwehr genutzt werden.
Bis zur Veröffentlichung einer bundesweiten Norm zur Visualisierung von Brandschutzplänen bleiben derartige Vorgaben leider regional begrenzt. Überregional und bundesweit tätigen Planern bleibt es heute nicht erspart, sich über ggf. örtliche Anforderungen zu informieren und ihre Darstellungen immer wieder anzupassen.
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