Brandschutznachweis

Im Sinne der Bauvorlageverordnung

In einigen Bundesländern tritt neben dem Brandschutzkonzept auch der Begriff des Brandschutznachweises auf. Eine einheitliche Definition beider Begriffe existiert leider nicht. Beide Dokumente dienen grundsätzlich demselben Zweck als Nachweis des Brandschutzes. Oft werden Brandschutzkonzepte bei Sonderbauten gefordert, während Brandschutznachweise meist mit geringerem Umfang und Inhalt für weniger anspruchsvolle Bauvorhaben dienen. Dabei ist jedoch immer der Einzelfall für jedes Bundesland zu beachten. Während die Bauvorlagenverordnung in Niedersachsen nur den Begriff des Brandschutzkonzepts kennt, existiert in anderen Bundesländern (z. B. Saarland) wiederum nur der Begriff des Brandschutznachweises.

In Niedersachsen regelt die Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) den Nachweis des Brandschutzes. Im Sinne des § 15 NBauVorlVO werden Angaben zum Brandschutz erforderlich, „soweit dies für die Beurteilung der Baumaßnahme erforderlich ist“. Hierrüber entscheidet im Zweifel die zuständige Genehmigungsbehörde. In der Regel werden bei Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen spezielle Nachweise des Brandschutzes erforderlich. Diese Nachweise können unmittelbar in die Bauzeichnungen und Baubeschreibungen integriert werden. Übersichtlicher und zielführender ist es jedoch besonders bei anspruchsvollen Bauvorhaben die Angaben zum Brandschutz in einem objektbezogenen Brandschutzkonzept festzuhalten.

Was sind die Inhalte eines Brandschutznachweises?

Der Brandschutz im Hochbau lässt sich in den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz unterteilen. Der abwehrende Brandschutz wird in Deutschland durch die Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr) erfüllt. Der vorbeugende Brandschutz kann wiederum in die Teilbereiche des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes untergliedert werden.

Als baulicher Brandschutz sind alle Anforderungen zu verstehen, welche an die Bauteile also Wände, Stützen, Decken usw. aber auch an die Baustoffe, wie Bekleidungen und Bodenbeläge, gestellt werden. Ob Anlagentechnik, wie eine Sprinkleranlage oder eine Brandmeldeanlage, in Ihrem Gebäude erforderlich wird und wie diese Technik auszulegen ist, regelt der anlagentechnische Brandschutz. Im Idealfall sorgt der organisatorische Brandschutz im Hintergrund Ihres laufenden Betriebs dafür, dass durch eine Prävention Brände erst gar nicht entstehen können. Zu diesem Teilgebiet zählt man die Brandschutzordnung oder auch Flucht- und Rettungspläne.

Der Brandschutznachweis bzw. das Brandschutzkonzept deckt schwerpunktmäßig die Themengebiete des vorbeugenden Brandschutzes ab, wobei sich auch Schnittmengen mit dem abwehrenden Brandschutz ergeben.

Angebotene Leistungen rund um Brandschutznachweise

Die angebotenen Leistungen umfassen, teilweise auch als Inhalt von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten:

Abwehrender Brandschutz

  • Anfragen / Ermittlung zur Löschwasserversorgung,
  • Festlegung der Anforderungen an die Flächen für die Feuerwehr,
  • Abstimmungen mit den Behörden und der Feuerwehr,
  • Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095, …

 

(Vorbeugender) Baulicher Brandschutz

  • Festlegung der Anforderungen an Bauteile und Baustoffe hinsichtlich des Feuerwiderstandes und des Brandverhaltens,
  • Auslegung der Rettungswege, …

 

(Vorbeugender) Anlagentechnischer Brandschutz

  • Festlegung zum Erfordernis von Anlagentechnik wie z. B. Sprinkleranlagen und Brandmeldeanlagen,
  • Festlegung und ggf. Dimensionierung von Rauchableitungsöffnungen sowie Rauch- und Wärmeabzügen, …

 

(Vorbeugender) Organisatorischer Brandschutz

  • Erstellen von Brandschutzordnungen nach DIN 14096 in den Teilen A, B und C,
  • Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601,
  • Erstellen von Bestuhlungsplänen z. B. in Versammlungsstätten, …

Brandschutznachweis

gem. § 15 Abs. 1 NBauVorlVO
Honorar variiert nach Objektgröße & Nutzung
  • Standardbau
  • wohnähnliche Nutzung
  • Gebäudeklassen 1-5
  • Schutzzielorientiert
Leistungsphase 1-4

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