Die Brandschutzbeauftragte bzw. der Brandschutzbeauftragte berät den Unternehmer bzw. Arbeitgeber hinsichtlich der Brandschutzmaßnahmen im laufenden Betrieb und unterstützt bei deren Umsetzung. Ob ein Brandschutzbeauftragter auch in Ihrem Objekt erforderlich ist, hängt von der Komplexität der baulichen Anlage und den betrieblichen Abläufen ab. Daneben legen bereits einige Sonderbauvorschriften das Erfordernis zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fest.
Zu Unterscheiden sind der interne und der externe Brandschutzbeauftragte. Da es eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Brandschutzbeauftragte mit dem Objekt und den betrieblichen Abläufen vertraut ist, ist es zielführend eine Personen aus dem eigenen Betrieb für diese Aufgaben (schriftlich) zu bestellen. Jedoch wird nicht jeder Betrieb entsprechend fachlich ausgebildetes Personal und Kapazitäten aufweisen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, einen externen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.
Die Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten ist in der gleichnamigen vfdb-Richtlinie 12-09/01, sowie in der Richtlinie VdS 3111 und der DGUV Information 205-003 veröffentlicht. Zwar weisen diese Richtlinien formal keinen Gesetzescharakter auf, dennoch haben sich diese Informationen durchgesetzt und bieten eine gute Orientierung.
Demnach sind die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten insbesondere:
Die oben genannten Unternehmen und Vereine in Form des vfdb, VdS und DGUV bieten Lehrgänge zur Qualifikation als Branschutzbeauftragter an. Auch andere Akademien, Bildungsträger, Hochschulen und Feuerwehrschulen bieten diese Leistungen an.
Voraussetzungen zur Ausbildung zum Branschutzbeauftragten sind eine Berufsausbildung und vorhandene Grundkenntnisse, welche beispielsweise mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung oder einem Hochschulstudium mit Schwerpunkt Brandschutz gegeben sind. Die Befähigung zum Branschutzbeauftragten besitzen bereits Personen mit gehobener oder höherer feuerwehrtechnischen Ausbildung oder einem abgeschlossenen Hochschulstudium-Brandschutz.
Brandschutzbeauftragte sollten sich in regelmäßigen Abständen fachlich fortbilden. Auch hierzu werden, in der Regel eintägige, Veranstaltungen angeboten.
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