Brandschutzbeauftragter

Interner und externer

Die Brandschutzbeauftragte bzw. der Brandschutzbeauftragte berät den Unternehmer bzw. Arbeitgeber hinsichtlich der Brandschutzmaßnahmen im laufenden Betrieb und unterstützt bei deren Umsetzung. Ob ein Brandschutzbeauftragter auch in Ihrem Objekt erforderlich ist, hängt von der Komplexität der baulichen Anlage und den betrieblichen Abläufen ab. Daneben legen bereits einige Sonderbauvorschriften das Erfordernis zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fest.

Zu Unterscheiden sind der interne und der externe Brandschutzbeauftragte. Da es eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Brandschutzbeauftragte mit dem Objekt und den betrieblichen Abläufen vertraut ist, ist es zielführend eine Personen aus dem eigenen Betrieb für diese Aufgaben (schriftlich) zu bestellen. Jedoch wird nicht jeder Betrieb entsprechend fachlich ausgebildetes Personal und Kapazitäten aufweisen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, einen externen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

Die Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten ist in der gleichnamigen vfdb-Richtlinie 12-09/01, sowie in der Richtlinie VdS 3111 und der DGUV Information 205-003 veröffentlicht. Zwar weisen diese Richtlinien formal keinen Gesetzescharakter auf, dennoch haben sich diese Informationen durchgesetzt und bieten eine gute Orientierung.

Demnach sind die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten insbesondere:

  1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweite-rungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  12. Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  16. Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B.in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.23))
  17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  19. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  20. Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  21. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  23. Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feu-erwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
  25. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
  26. Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz

Qualifikation des Brandschutzbeauftragten

Die oben genannten Unternehmen und Vereine in Form des vfdb, VdS und DGUV bieten Lehrgänge zur Qualifikation als Branschutzbeauftragter an. Auch andere Akademien, Bildungsträger, Hochschulen und Feuerwehrschulen bieten diese Leistungen an.

Voraussetzungen zur Ausbildung zum Branschutzbeauftragten sind eine Berufsausbildung und vorhandene Grundkenntnisse, welche beispielsweise mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung oder einem Hochschulstudium mit Schwerpunkt Brandschutz gegeben sind. Die Befähigung zum Branschutzbeauftragten besitzen bereits Personen mit gehobener oder höherer feuerwehrtechnischen Ausbildung oder einem abgeschlossenen Hochschulstudium-Brandschutz.

Brandschutzbeauftragte sollten sich in regelmäßigen Abständen fachlich fortbilden. Auch hierzu werden, in der Regel eintägige, Veranstaltungen angeboten.

Brandschutzbeauftragter

externer
Honorar variiert nach Objektgröße & Nutzung
  • Zertifikat nach vfdb Richtlinie
  • Regelmäßige Begehungen
  • Erstellung Brandschutzordnung
  • Mitwirkung & Beratung

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