Zum bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gehört es, dass ein Bauantrag von der zuständigen Behörde geprüft wird. Mit dem Nachweis des Brandschutzes auf der einen Seite und dessen Prüfung auf der anderen Seite wird in dem Verfahren ein Vier-Augen-Prinzip sichergestellt.
Der Nachweis des Brandschutzes in Form des Brandschutzkonzepts oder Brandschutznachweises ist grundsätzlich Bestandteil der Bauvorlage. Ob der Nachweis des Brandschutzes tatsächlich zu prüfen ist, hängt dabei von der Gebäudeklasse und von der Einstufung des Gebäudes als Sonderbau ab.
Nicht immer ist eine Prüfung erforderlich, sofern die Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreistellung oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren erfüllt sind.
In immer mehr Bundesländern hat sich, neben der Bauaufsichtsbehörde als genehmigende Instanz, das Modell der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen zur Prüfung von bautechnischen Nachweisen durchgesetzt. Mit der aktiven Tätigkeit in der freien Wirtschaft durch die Prüfingenieure und -sachverständige entsteht ein Synergieeffekt.
Hamburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg stechen dabei durch Festhalten am ursprünglichen Modell der alleinigen Prüfhoheit bei den Bauaufsichtsbehörden hervor. Dabei ist anzumerken, dass in den anderen Bundesländern die Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörden lediglich um die Leistungen der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen ergänzt wird und nicht etwa ersetzt werden soll. Auch weiterhin ist in einigen Bundesländern eine abschließende Versagung oder Zustimmung zu einzelnen Sachverhalten wie Abweichungen und Erleichterungen erforderlich.
Die jeweiligen Brandschutzprüfer können grundsätzlich entsprechend nachfolgender Auflistung unterschieden werden.
Bauaufsichtsbehörde
Der Brandschutzprüfer der Bauaufsichtsbehörde ist bei der jeweiligen Stadt oder dem Landkreis angestellt. Kurze Abstimmungswege und weitreichende Befugnisse sind hier positiv hervorzuheben.
Prüfingenieur
Ein Prüfingenieur prüft im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde und nimmt insofern hoheitliche Aufgaben wahr.
Prüfsachverständiger
Ein Prüfsachverständiger prüft weisungsungebunden im Auftrag des Bauherrn.
Sowohl das Anerkennungsverfahren wie auch die Aufgaben und Befugnisse der jeweiligen Brandschutz-Prüfer unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland teilweise stark. Ein bundesweit einheitliches System existiert derzeit nicht. Ein erster Schritt in diese Richtung bietet die Muster-Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (M-PPVO), welche jedoch nicht in allen Bundesländern eingeführt ist.
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