Brandschutz-Gutachten

Unabhängiges Urteil über eine Zweifelsfrage

Ein Gutachten im Brandschutz ist nicht zu verwechseln mit einem Brandschutzkonzept oder Brandschutznachweis. Letztere sind Unterlagen zum Nachweis des Brandschutzes im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Das Brandschutz-Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Der unparteiische Sachverständige (Brandschutzgutachter) erstellt einen objektiven Bericht, welcher zur Entscheidungsfindung des Auftraggebers beitragen soll. Das Gutachten kann auch einem Gericht als Entscheidungshilfe dienen.

Der Sachverständige als Brandschutzgutachter

Als geeignete Sachverständige mit ausreichender Erfahrung und Qualifikation gelten z.B.

  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige,
  • Prüfingenieure bzw. Prüfsachverständige,
  • staatlich anerkannte Sachverständige und
  • nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige.


Diese Sachverständigen unterliegen alle einem anspruchsvollen Prüfverfahren.

Vorsorge anstatt Brandschutzgutachten

Ist das Kind erst in den Brunnen gefallen, kommen Sie oft um einen unangenehmen, zeit- und nervenaufreibenden Rechtsstreit nicht herum.

Besser ist es, wenn Sie sich im Vorhinein gut beraten wissen. Binden Sie hierzu die Brandschutzplanung stets frühzeitig in ihre Projekte ein und vertrauen Sie auf Fachplaner und Sachverständige mit ausreichender Erfahrung und fundierter Ausbildung.

  • Sie haben Fragen zu konkreten Sachverhalten oder allgemeinen Themen im Brandschutz?
  • Sie sind sich unsicher, ob ihre vorhandene Brandschutzplanung wirtschaftlich und rechtssicher ist?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt auf und erhalten eine persönliche Beratung.

Gutachten

Objektive Beurteilung
Honorar variiert nach Sachverhalt
  • Sachverständiger zertifiziert nach DIN EN ISO / IEC 17024
  • Unabhängigkeit
  • Kompetenz
  • Verantwortung

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