Der Begriff des Bestuhlungsplans resultiert aus den Anforderungen an Versammlungsstätten, wie z. B. Theatern, Stadien und Mehrzweckhallen.
Der § 44 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (2014) schreibt Bestuhlungspläne als zusätzliche Bauvorlage vor. Demnach sind
in einem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan im Maßstab von mindestens 1 : 200 darzustellen. Bei verschiedenen Anordnungen, wie sie in Mehrzweckhallen mit freier Bestuhlung vorkommen, ist für jede Anordnung ein besonderer Plan erforderlich.
Die Bestuhlungspläne haben dabei zwei Hauptaufgaben. Sie dienen dazu die maximal genehmigten Personenzahlen anhand der definierten Sitz- und Stehplätze im laufenden Betrieb einzuhalten. Da sie zusätzlich den Verlauf der Rettungswege darstellen, dienen sie auch als Flucht- und Rettungsplan für die Nutzer.
Um diese beiden Ziele zu erreichen, sind die Bestuhlungspläne je nach Veranstaltung innerhalb des betroffenen Versammlungsraums auszuhängen. Sowohl die Betreiber als auch die Besucherinnen und Besucher sollen sich anhand der Bestuhlungspläne im Raum gut orientieren können.
In Räumen mit fester Bestuhlung, wie beispielsweise Theatern, wird lediglich eine Variante des Bestuhlungsplans erforderlich. Bestuhlungspläne können auch in anderen Gebäuden wie Schank- und Speisegaststätten erstellt werden, um den Verlauf der Rettungswege innerhalb des Gastraums nachzuweisen.
Bei den Rettungswegen in Versammlungsstätten ist nicht nur deren Darstellung in den Bestuhlungsplänen zu beachten. Das Rettungswegsystem in Versammlungsstätten hält einige weitere Fallstricke bereit. Die Längen- und Breitenanforderungen unterscheiden sich wesentlich von denen in einem Regelbau nach Bauordnung.
Das nebenstehende Video zeigt fünf häufige Fehler in Versammlungsstätten auf, welche Sie in Ihrer Planung zukünftig umgehen können. Die Rettungswege sind immer bis zur öffentlichen Verkehrsfläche nachzuweisen und in baulicher Ausführung, ohne das Gerät der Feuerwehr, zu gewährleisten.
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