Im Brandschutz ist die Bauüberwachung in der Leistungsphase 8 nach HOAI über die Grundleistungen im Sinne des Hefts Nr. 17 Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz der AHO-Schriftenreihe (2022) definiert:
Kurz gesagt: Nein. Die Objekt- / Bauüberwachung im Brandschutz kann gem. AHO-Schriftenreihe in drei Niveaus unterteilt werden.
Niveau 1: Prinzipielle Übereinstimmung
Niveau 2: Systematisch-stichprobenartige Kontrolle
Niveau 3: Baubegleitende Qualitätssicherung
Die Fachbauleitung entspricht dem Niveau 2 als Besondere Leistung und wird seitens AHO-Schriftenreihe bei Sonderbauten grundsätzlich als ausreichend bewertet. Das Niveau 3 wird nur bei besonderen Objekten durchgeführt, da der Aufwand mit der Prüfung aller Bauprodukte und -arten sowie mit teilweise zerstörenden Bauteilprüfungen noch wesentlich über dem Aufwand der Besonderen Leistung liegt.
Im Zuge der Objekt- / Bauüberwachung im Brandschutz als Grundleistung wird ein abschließender Statusbericht einschließlich der Bewertung der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme erstellt.
Bei Sonderbauten wird regelmäßig über eine Bauauflage in der Baugenehmigung gefordert, dass eine Bescheinigung zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes zu erstellen ist. Diese Bescheinigung wird auch Konformitätserklärung genannt, da sie die Konformität der baulichen Anlage mit dem Brandschutzkonzept und ggf. Auflagen aus der Baugenehmigung bescheinigen soll. In der Grundleistung ist jedoch lediglich der Statusbericht als abschließendes Dokument enthalten, so dass bei entsprechender Bauauflage immer eine Besondere Leistung als Fachbauleitung im Niveau 2 zur Ausstellung der Bescheinigung erforderlich wird.
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